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Waffengesetz gegen Multitools – das Aus für Leatherman und Co?

Eines der unerlässlichen Werkzeuge eines jeden Bühnenbeauftragten, Rigger, PA-Menschen und aller Leute, die irgendwieein Kabel von A nach B legen, ist das Multitool des Vertrauens, meist in einer passenden Tasche am Gürtel befestigt. Laut Gesetz fallen Leatherman, Swisstool oder Gerber allerdings unter das Waffengesetz und ohne Waffenschein greift nun das Führverbot nach §42A Abs. 1 Nr.3 Waffg. Warum?

Multitool


Wie einem Artikel auf knife-blog zu entnehmen ist, ist die Schonzeit für Multitools in Deutschland jetzt definitiv zu Ende. Da unsere geliebten Multitools mit einer Hand bedient, geöffnet und verriegelt werden können und auch eine oder mehrere recht scharfe Klingen montiert sind, gelten diese als verbotene „Einhandmesser“ und fallen damit unter das Waffengesetz und werden nicht mehr als Werkzeug geduldet.
Jahrelang wurde das Führen der Alleskönner vom Gesetzgeber und Polizei nicht beanstandet, wohl auch in Hinsicht auf die arbeitende Bevölkerung im Konzertsegment und ähnlichem. Laut besagtem Blog ist seit einiger Zeit allerdings das Sicherstellen von Multitools eine Art „Bestseller“ geworden.
Das Problem hierbei: Die Multitools dürfen im Rahmen der Berufsausübung geführt werden, auf dem Weg von oder zu der Arbeit allerdings nicht. Zwar werden Anklagen erhoben, einige Richter stellen die Verfahren aber auch gerne wieder ein. Dennoch, das Risiko einer Anklage und Strafe bleibt. Was das BKA, die Landespolizeidirektion und das Bayrische Innenministerium zu dem Thema sagt, könnt ihr auf auf knife-blog nachlesen.
Also alles halb so schlimm, aber ein Problem, mit dem man rechnen muss. Wenn Ihr Feierabend macht: Runter mit dem Multitool, ab in eine Schutztasche und in die abgeschlossene Werkzeugkiste damit und lasst das gute Stück verstaut, bis ihr wieder auf dem „Bau“ seid. Und hoffen, dass wir noch lange damit arbeiten dürfen.

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Profilbild von querfeldein

querfeldein sagt:

#1 - 15.09.2017 um 06:18 Uhr

0

Das Teppich und Paketmesser auch gleich verbieten und die Welt wird mit einem Schlag sicherer.

    Profilbild von Axel Erbstoesser

    Axel Erbstoesser sagt:

    #1.1 - 15.09.2017 um 09:56 Uhr

    0

    Das würden die wohl auch glatt machen. Der Knackpunkt dabei ist die einhändige Verriegelung. Das geht bei den meisten Teppichmessern eben nicht

    Antwort auf #1 von querfeldein

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    +2
    Profilbild von Frank

    Frank sagt:

    #1.2 - 26.08.2023 um 06:12 Uhr

    1

    Stimmt nicht ganz. Das betrifft erstmal nicht alle Multitools (z.B. keins der Swisstools hat einhändig zu öffnende Klingen) und zweitens braucht man bei seinem geliebten Leatherman Wave, Surge etc nur die Verrieglung außer Kraft setzen/setzen lassen. Dann ist die Klinge zwar einhändig zu öffnen verriegelt aber nicht. Somit fällt sie nicht unter das Trageverbot. Ein komplettes Verbot gibt es dafür nämlich nicht, sonst dürfte man es gar nicht besitzen. Lustig das selbst Hersteller nicht durchsteigen. Es gibt das LM Rebar komplett ohne Messerklinge. Zumindest in Deutschland vollkommen unsinnig da die Klinge dort nicht einhändig zu öffnen ist. Du musst erst das ganze Tool aufklappen um an die Klingen zu kommen. Sicherer geht es ja fast nicht mehr :-) Ein Wave etc ohne Klinge wäre da schon deutlich nützlicher, aber wer würde das kaufen? Da, würde zumindest ich, eher auf eine andere Lösung zurückgreifen. Zumal Wave und Co ja nicht nur eine böse böse Klinge haben. Letztlich fragt man sich immer was der Schwachsinn soll. In anderen Ländern haben die Leute zur Verteidigung ein Gewehr im Schrank. Davon abgesehen wenn ich vorhätte jemandem Böses zu tun wäre mir das Trageverbot herzlich egal und mir würde dann sicherlich nicht als erstes mein Multitool einfallen ;-D Kriminellen interessieren solche Gesetze eh nicht. Allerdings wurde ich in meinem ganzen Leben noch nicht nach etwaigen Waffen gefragt oder gar durchsucht. Vielleicht einfach mal aufhören in Waffenverbotszonen, Kneipen/Discos, öffentlichen Veranstaltungen das Ding mitzunehmen. Auch auf feuchtfröhlichen Partys hat das Ding nichts verloren. Als allgemeiner Taschenmesserersatz taugt es auch nicht. Zumindest mir wäre es dafür viel zu schwer. Auch muss das Ding ja nicht am Gürtel sein. Ab in die Bein/Jackentasche und keinen interessiert es. Wenn der Cop es nicht sieht muss er auch nicht reagieren und ja er muss darauf reagieren wenn er Verbotenes sieht. Das ist sein Job ;-) Oder man kauft sich einfach ein Tool/Messer ohne einhändig zu öffnende Klingen. Gibt es mehr als genug und bei einem Tool kommt es ja eh mehr auf die ganzen anderen Werkzeuge an. Aber nicht vergessen, in Waffenverbotszohnen ist das Führen solcher Teile auch verboten. Nicht untersagt, nicht ordnungswidrig, es ist verboten und führt in dem Fall direkt zur Anzeige. Du musst Bahnfahren? Ab in Rucksack damit, kleines Schloss dran und niemand kann dir was. Inzwischen gibt es sogar abschließbare Gürteltaschen :-) Und dann heißt es wieder EU Richtlinie, komisch das es immer nur uns trifft

    Antwort auf #1 von querfeldein

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Profilbild von Mathias

Mathias sagt:

#2 - 15.09.2017 um 11:16 Uhr

0

Als ob man die Klinge eines Leatherman jetzt mit einer Hand ausklappen könnte. Man braucht ja doch beide Hände um die Klinge auszuklappen. Irgendwie muss man sie ja aus dem Griff fummeln. Unter Einhandmessern werden z.B. Butterfly-Messer oder Messer mit einem automatischen Ausklappmechanissmuss. verstanden. Der Leatherman läuft als Taschenmesser, wie ein Schweizer Taschenmesser. Und so lang die Klinge nicht länger als 12 cm ist, ist auch das kein Problem.

    Profilbild von Axel Erbstoesser

    Axel Erbstoesser sagt:

    #2.1 - 15.09.2017 um 11:36 Uhr

    0

    Hallo Mathias. Ja es klingt hanebüchen aber tatsächlich haben die Sicherstellungen zugenommen und auch die Anklagen werden erhoben. Ob es tatsächlich zur Bestrafung kommt ist im Ermessen des Richters und bei Stagehands wird der wohl erst garnicht den Prozess eröffnen wollen. Tatsache sit allerdings diese Meldung von Knife-Blog, die sich beim BKA erkundigt habenAuf Nachfrage von Knife-Blog hat die Pressestelle des BKA am 03.09.2017 erklärt:Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.Diese Rechtsauffassung vertritt das Bundeskriminalamt bereits seit Jahren. Bei dieser Regelung im Waffengesetz kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Messerklinge eine Hieb- und Stoßwaffe oder eine Gebrauchswaffe darstellt. Da diesbezüglich keine waffenrechtlichen Zweifel bestehen, wird hier auch keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid gesehen, den es bisher auch nicht gibt.Bei der Nachfrage hat Knife-Blog darauf hingewiesen, dass die Klingen von Multifunktionswerkzeugen keine Waffeneigenschaft besitzen und auch keine Fälle bekannt sind, bei denen diese Werkzeuge als Tatwaffe eingesetzt wurden. Die Gleichstellung mit Einhandmessern lässt sich daher weder von der Bauform noch von der möglichen Verwendung als Waffe ableiten. Auf den Einwand antwortet das Bundeskriminalamt:Zu Ihren Fragen hinsichtlich der Zunahme von Multifunktionswerkzeugen als Deliktswerkzeuge liegen, mangels entsprechender Differenzierung in der Kriminalitätsstatistik, hier keine Zahlen vor.Auch bei der Eingrenzung der Ausnahmen durch „berechtigtes Interesse“ gemäß §42a Abs. 2 Nummer 3 oder §42a Abs. 3 gibt das BKA keine Richtung vor und delegiert die Ermessensgrundlage an die jeweiligen Bundesländer:Nach § 42a Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 WaffG sind Ausnahmetatbestände zum Führen sogenannter Einhandmessern möglich. Fragen dazu fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes. Ansprechpartner hierfür sind die jeweiligen zuständigen Behörden vor Ort.

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    Profilbild von mgagre

    mgagre sagt:

    #2.2 - 20.02.2018 um 16:25 Uhr

    0

    So ganz Hanebüchen ist das allerdings leider nicht. Hab das mal fünf Minuten lang geübt (Ich habe ein "Skeleton Tool") und bringe es tatsächlich fertig, mit einer zügigen Bewegung auf dem Weg von der Hosentasche bis zu dir ein feststehendes Messer in der Hand zu halten.

    Profilbild von Frank

    Frank sagt:

    #2.3 - 26.08.2023 um 06:18 Uhr

    0

    Na nie ein Wave oder Surge in der Hand gehabt? Ein Einhandmesser ist ein Messer bei dem die Klinge einhändig zu öffnen ist. Wie das von statten geht ist unerheblich. Springer sind eh lange verboten. Verboten sind Einhändig zu öffnende Messer die eine Verriegelung besitzen. Weißt auch warum Ballisong, Einhandmesser verboten sind? Weil das die Waffen sind die die jungen Kriminellen am meisten verwenden/dabei haben. Mit einem Verbot dieser kann man zwar nichts erreichen, aber für den Gutbürger sieht es so aus als hätte die Staatsgewalt richtig was getan um uns sicherer zu machen :-)

Profilbild von Teddy Drums

Teddy Drums sagt:

#3 - 15.09.2017 um 11:17 Uhr

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Aber es gibt doch auch einfachere, ältere Leathermans, da kriegt man weder Zange noch Klinge mit einer Hand raus. Gilt das Verbot für diese Varianten auch?

    Profilbild von Axel Erbstoesser

    Axel Erbstoesser sagt:

    #3.1 - 15.09.2017 um 11:38 Uhr

    0

    Ob das Multitool nun ein neues geschmeidiges ist, was mit einer Hand bedient werden kann oder ein alter Knochen, wie wir sie schätzen und leiben gelernt haben, das unterscheidet die Polizei auf den ersten Blick nicht. Dennoch gilt gerade für die alten Modelle (Zitat Knife-Blog)"... Nicht unter das Führverbot fallen all jene Werkzeuge, bei denen man die Griffstücke umklappen muss, bevor Zugriff auf eine arretierbare Klinge besteht. Dabei handelt es sich aber häufig um ältere Modelle, bei denen die Klingen an der Griffinnenseite anstatt an der Griffaußenseite angebracht sind. Da die Handhabung von Multitools mit dieser Bauform umständlich und beschwerlich ist, werden sie kaum noch in guter Qualität produziert."

    Antwort auf #3 von Teddy Drums

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    +1
Profilbild von Bertram Zimmermann

Bertram Zimmermann sagt:

#4 - 17.09.2017 um 08:27 Uhr

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Also ich interpretiere die Antwort des bayrischen Innenministeriums so, dass man das Tool durchaus auf dem Weg zur Arbeit im rucksack haben darf, da es einen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zur Arbeit gibt.Das als das Ende der Multitools zu propagieren ist wirklich weit hergeholt.

Profilbild von Axel Erbstoesser

Axel Erbstoesser sagt:

#5 - 22.09.2017 um 14:53 Uhr

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Für alle, die noch Zweifeln und mit der Länger der Messer argumentieren. Die Pressestelle des BKA hat soeben die Meldung aus dem knife-blog verifziert:"Die Ausführungen im „knife-Blog“ sind richtig. Auch sog. Multitools, bei denen sich eine vorhandene Messerklinge einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen unter die Regelungen des § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG (Führverbot für Einhandmesser).Da die Ausführung des WaffG Sache der Bundesländer ist, kann ich Ihnen zu möglichen Ausnahmetatbeständen vom Führverbot keine Aussagen machen.Freundliche Grüße
Bundeskriminalamt
Pressestelle"Also Obacht und informiert Euch gegebenfalls bei Eurer zuständigen Landespolizei.

Profilbild von PlanNine

PlanNine sagt:

#6 - 27.09.2017 um 14:49 Uhr

0

Entfernt doch einfach die Klinge. Falls eine Klinge benötigt wird dann reicht ein Gürtelmesser mit einer feststehenden Klinge < 12cm.

Profilbild von Soeren S.

Soeren S. sagt:

#7 - 07.10.2017 um 08:20 Uhr

1

Also mir soll einer mal vormachen, wie man die Klinge eines Standard-Swisstools einhändig ausklappt. Ich habe es gerade versucht und bin kläglich gescheitert. Trotz kürzlicher Behandlung mit WD40.

    Profilbild von Frank

    Frank sagt:

    #7.1 - 26.08.2023 um 06:51 Uhr

    0

    Geht nicht, ist auch extra so gemacht das es nicht geht. Jedenfalls nicht ohne das dir das Ding auf den Boden knallt. Ist aber auch vollkommen egal. Es geht dabei um die Bezeichnung. Wenn der Hersteller es als einhändig bezeichnet ist es das vor dem Gesetz auch. Es bringt z.B. bei einem Spyderco das Öffnungsloch zuzumachen, nach Definition bleibt es ein Einhandmesser. Das schlimme ist das Gesetze von Leuten gemacht werden die zwar durchaus nachvollziehbare Ansätze verfolgen es sich dann aber zu einfach machen.

    Antwort auf #7 von Soeren S.

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Profilbild von Kris Arntd

Kris Arntd sagt:

#8 - 04.12.2017 um 08:03 Uhr

0

Etwas Dämlicheres habe ich noch selten gelesen! Vielleicht sollten sich unsere Herren Gesetzesmacher und Ordnungshüter mal besser um Stilettos (Springmesser), Nunchakus, Schlagstöcke und Schusswaffen usw. im Rotlichtmilieu, bei Zuhältern, Rockerbanden uam. kümmern. Denn diese Leute führen solche Waffen, die garantiert keine Werkzeuge mehr sind, nicht zum Spaß mit sich spazieren. Aber an die trauen sie sich halt nicht ran. Und so nimmt man jetzt halt mal zur Abwechslung die Roadies ins Visier. Wieder einmal lassen sie es an den Schwächsten aus, die nur die besten Absichten hegen und nur ihren Job machen wollen. Wenn ich eine Dose Erbseneintopf aufmache, bleibt danach auch immer ein scharfkantiger Deckel mit einem Ring-Pull-Verschluss übrig, womit ich mir das Teil als verheerende Schneidwaffe an der Hand befestigen könnte. Vielleicht fordern sie jetzt auch ein Verbot von Konservendosen aus Blech? Nur mal ein Beispiel aus Absurdistan, das uns näher ist als wir ahnen.

    Profilbild von Frank

    Frank sagt:

    #8.1 - 26.08.2023 um 06:46 Uhr

    1

    Das Verbot macht im ersten Blick durchaus Sinn. Einhandmesser, Balisongs etc sind sehr beliebt bei Jugendlichen, nicht nur kriminellen Jugendlichen. Es macht nur einfach gar keinen Sinn. Wer was vorhat dem sind Gesetze egal. Das 99,99% aller Besitzer niemals kriminell auffällig werden ist den Gesetzgeber mal wieder egal. Jeder der ein Messer hat ist automatisch verdächtig, das Unschuldsprinzip ist ausgehebelt. Solange dir keine Schuld nachgewiesen wird hast du als unschuldig zu gelten. Lustig dabei ist natürlich das du ein feststehendes Mit bis zu 12cm Klingenlänge führen darfst. Miss mal nach wie lang eine 12cm Klinge ist. Damit kann man Elche zerlegen. Ein Gesetz wie in New York würde mehr Sinn machen. Egal welches Messer welcher Verschluss vollkommen egal, aber Klingenlänge nicht über (ich glaube) 6,5cm. Das wäre eine Regelung die genauso greifen würde wie das Gesetz jetzt, aber ohne gleich alle zu Kriminellen zu machen weil sie arbeiten :-)

    Antwort auf #8 von Kris Arntd

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Profilbild von Peace Maker

Peace Maker sagt:

#9 - 16.05.2019 um 06:00 Uhr

0

Ironischerweise habt ihr über dem Artikel eines der älteren Modelle abgebildet, bei denen die Klinge IM Griff liegt und mit einer Hand nicht zu bedienen ist. Besitze selber so eines und führe es immer mit mir!

Profilbild von Vergessen

Vergessen sagt:

#10 - 29.08.2022 um 18:30 Uhr

1

Da sieht man mal wieder wie weit weg unsere Politiker von der Realität sind. Vielleicht verbieten sie dann auch noch Kugelschreiber, Schraubendreher usw. die taugen auch hervorragend als "Stichwaffe" und die sind teilweise länger

Profilbild von Wolfgang Reinert

Wolfgang Reinert sagt:

#11 - 06.08.2024 um 14:20 Uhr

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Sorry diese Gesetz ist völliger Schwachsinn. Ich habe zum angeln immer ein Taschenmesser und oder meinen Leathermann Wave dabei. Zum einen um den gelandeten Fisch abzustechen und zum anderen um ihn ausnehmen zu können bzw. Mit der Zange den Haken zu lösen. Manchmal auch um mit der Diamantfeile einen stumpfen Haken nachzuschärfen. Also was bitte soll so ein Schwachsinns Gesetz? Meinen Leathermann habe ich immer am Gürtel dabei auch wenn ich zum Festbinden einer Schnurr diese ablängen muss. Bis dato habe ich weder jemand abgestochen noch mit dem Messer verletzt und dies auch nicht vor. Übrigends, wenn ich im Hafen an ausgewiesenen Plätzen meine Fische filletiere haben ich ein feststehendes Messer mit 24 cm Klingenlänge dabei. Da will ich mal die Bedründung des Polizisten hören, der mir das abnehmen möchte. Ich würde den wohl auslachen!!!

Profilbild von Ucker Fent

Ucker Fent sagt:

#12 - 03.11.2024 um 21:39 Uhr

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Ich scheisse auf diese Irrsinnigen Regelungen. Diese Regierung der Degenerierten kann verabschieden was sie will, es juckt mich nicht. Wenn man Messerkriminalität verhindern will, zurück in die Heimat mit jenen deren Kulturgut es ist solche Werkzeuge als Waffen einzusetzen. Diese Land kriminalisiert nur Leute die Ihren Apfel schälen wollen.

    Profilbild von Stefan Heinrichs

    Stefan Heinrichs sagt:

    #12.1 - 05.11.2024 um 10:36 Uhr

    0

    Fairerweise muss man sagen, dass das Gesetz von 2017 ist und demnach nicht auf die aktuelle Regierung zurückgeht.

    Antwort auf #12 von Ucker Fent

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