Weltstar Taylor Swift wehrt sich gegen den Missbrauch durch Künstliche Intelligenz auf ihre eigene Weise: Sie meldet Markenschutz auf ihr Äußeres und den Klang ihrer Stimme an.

Das Thema KI ist unter Musikschaffenden aktuell wohl eines der beängstigendsten überhaupt. Während mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte Songs die Charts stürmen und sogar ganze Artists erfunden werden, machen sich viele reale Sängerinnen und Sänger zunehmend Sorgen um ihre Zukunft. Jobs von Kreativen stehen auf dem Spiel – von Musiker:innen bis hin zu Synchronstimmen. Gleichzeitig nutzen einige KI bereits selbst, um Produktionsprozesse zu erleichtern.
Fakt ist: Ein großer Teil der neuen Uploads auf Streaming-Plattformen ist mittlerweile KI-generiert. Diese Entwicklung bringt inzwischen selbst die größten Popstars zum Handeln.
Taylor Swift meldet nun laut Medienberichten ihr Aussehen und ihre Stimme als Marke an. Auch eine Bildmarke soll Teil des Antrags sein: Swift auf der Bühne, im Glitzer-Outfit, mit einer rosa Gitarre.
Wie bei vielen anderen Artists kursieren auch von Swift zahlreiche Deepfakes – darunter Inhalte, die ihr Bild und ihre Stimme missbrauchen, teilweise sogar in problematischen Kontexten.
„Bedrohungen durch künstliche Intelligenz“
Der Markenrechtsanwalt Josh Gerben schreibt in seinem Blog, dass die Anträge gezielt so formuliert wurden, dass sie Taylor vor „Bedrohungen durch künstliche Intelligenz“ schützen sollen. Persönlichkeitsrechte bieten zwar bereits einen gewissen Schutz vor unerlaubter Nutzung, doch ein Markeneintrag könnte eine zusätzliche Sicherheitsebene schaffen.
Ob allerdings auch die Eintragung einer Stimme als Marke vor Gericht Bestand hat, ist bislang noch unklar.
























RP sagt:
#1 - 30.04.2026 um 14:42 Uhr
Von mir hat sie mit Sicherheit keinen Markenklau zu befürchten.